Wer einen App-Store, ein Betriebssystem oder eine große Suchmaschine kontrolliert, vermittelt den Zugang zwischen Unternehmen und Millionen Nutzern. Diese Position kann Innovation ermöglichen – und zugleich Regeln setzen, denen kleinere Anbieter kaum ausweichen können.
Der Digital Markets Act (DMA) der EU verwendet „Gatekeeper“ als Rechtsbegriff. Die Europäische Kommission benennt Unternehmen für bestimmte zentrale Plattformdienste. Nicht jedes Produkt eines benannten Konzerns fällt dadurch automatisch unter sämtliche DMA-Pflichten.
Welche Dienste können erfasst werden?
Zu den im DMA genannten zentralen Plattformdiensten gehören unter anderem:
- Online-Vermittlungsdienste und App-Stores
- Suchmaschinen
- soziale Netzwerke
- Video-Plattformen
- nummernunabhängige Kommunikationsdienste
- Betriebssysteme und Webbrowser
- virtuelle Assistenten
- Cloud-Dienste
- Online-Werbedienste
Ein großer Umsatz allein reicht nicht. Der Dienst muss ein wichtiges Zugangstor zwischen gewerblichen Nutzern und Endnutzern darstellen und eine gefestigte, dauerhafte Position haben oder voraussichtlich erreichen.
Wie die Benennung erfolgt
Der DMA enthält quantitative Vermutungen. Vereinfacht betreffen sie wirtschaftliche Bedeutung, mindestens 45 Millionen monatlich aktive Endnutzer in der EU sowie mindestens 10.000 jährlich aktive gewerbliche Nutzer. Die Schwellen lösen eine Prüfung aus; die Kommission trifft die eigentliche Benennungsentscheidung und kann auch qualitative Umstände berücksichtigen.
Das Verfahren bleibt dynamisch. Dienste können hinzukommen oder wieder aus einer Benennung herausfallen. Facebook Marketplace wurde 2025 beispielsweise als zentraler Plattformdienst wieder gestrichen.
Die Gatekeeper im Sommer 2026
Nach Angaben der Kommission sind sieben Unternehmen für insgesamt 23 zentrale Plattformdienste benannt:
- Alphabet
- Amazon
- Apple
- Booking
- ByteDance
- Meta
- Microsoft
Erfasst sind konkrete Dienste wie Google Search, Google Play, YouTube, Android und Chrome; Apples App Store, iOS, iPadOS und Safari; TikTok; Facebook, Instagram, WhatsApp und Messenger; Amazon Marketplace; Booking.com; Windows und LinkedIn.
AWS und Microsoft Azure waren zum Redaktionsstand Gegenstand eigener Marktuntersuchungen. Sie sollten deshalb nicht voreilig als bereits benannte Cloud-Dienste dargestellt werden.
Was Gatekeeper tun oder unterlassen müssen
Der DMA enthält konkrete Gebote und Verbote. Dazu gehören je nach Dienst:
- gewerblichen Nutzern Zugang zu bestimmten Nutzungsdaten geben
- Datenportabilität ermöglichen
- eigene Angebote nicht in unzulässiger Weise bevorzugen
- Nutzer nicht am Entfernen vorinstallierter Apps hindern
- Installation alternativer App-Stores und Bezugswege unter den gesetzlichen Bedingungen zulassen
- Daten aus verschiedenen Diensten nicht ohne die erforderliche Einwilligung zusammenführen
- Interoperabilität für bestimmte Kommunikationsdienste ermöglichen
Die technische Umsetzung ist umstritten. Neue Auswahlbildschirme oder Schnittstellen erfüllen den Zweck des DMA nicht automatisch, wenn Gestaltung und Bedingungen den Wechsel praktisch weiter erschweren.
Kontrolle und Sanktionen
Die Europäische Kommission überwacht die Einhaltung. Bei Verstößen sind Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes möglich, bei wiederholten Verstößen bis zu 20 Prozent. Bei systematischer Nichteinhaltung kann die Kommission weitere verhaltensbezogene oder strukturelle Abhilfemaßnahmen anordnen.
Hohe Maximalstrafen sind allerdings nur ein Teil der Wirkung. Wichtiger ist, ob Verfahren schnell genug sind und technische Änderungen tatsächlich mehr Wahlfreiheit und faire Zugänge schaffen.
Was Unternehmen praktisch davon haben
Für App-Anbieter, Händler, Werbekunden und andere gewerbliche Nutzer kann der DMA bessere Datenzugänge, alternative Vertriebsmöglichkeiten und klarere Bedingungen schaffen. Zugleich entstehen neue Entscheidungen:
- Lohnt sich ein alternativer App-Vertrieb?
- Welche Zahlungswege sind wirtschaftlich und sicher?
- Wie verändern neue Auswahlbildschirme die Reichweite?
- Welche zusätzlichen Integrationen müssen getestet werden?
- Bleibt die Nutzererfahrung über mehrere Bezugswege wartbar?
Regulierung beseitigt die Abhängigkeit von Plattformen nicht. Sie kann aber den Spielraum vergrößern und missbräuchliche Regeln angreifbarer machen.
Fazit
Gatekeeper sind weder bloß böse Türsteher noch neutrale Infrastruktur. Ihre Dienste verbinden enorme Märkte und setzen dabei technische sowie wirtschaftliche Regeln. Der DMA versucht, diese Macht mit vorher festgelegten Pflichten zu begrenzen. Ob das gelingt, entscheidet sich nicht an der Zahl der Dialogfenster, sondern daran, ob Unternehmen und Nutzer realistische Alternativen erhalten.



